Die Kurzantwort: Seit dem 20. April 2026 kannst du zu langsames mobiles Internet offiziell nachweisen — mit der kostenlosen App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ der Bundesnetzagentur. 30 Messungen an 5 Tagen, und wenn dein Anbieter die Schwellen reißt, darfst du die Rechnung mindern oder außerordentlich kündigen. Das Verfahren ist neu, kaum bekannt — und das erste Mal, dass du „mein Handynetz ist zu langsam“ nicht mehr nur behaupten, sondern rechtssicher belegen kannst.
So funktioniert das Nachweisverfahren
- App laden: „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ (kostenlos, iOS/Android; Infos auf breitbandmessung.de/mobil-testen). Wichtig: Es ist eine eigene App, nicht die normale Breitbandmessung-App.
- Messkampagne durchführen: 30 Messungen, verteilt auf 5 Kalendertage mit je 6 Messungen. Ist das Ergebnis schon nach 3 Tagen eindeutig, endet die Kampagne vorzeitig.
- Ergebnis prüfen: Die App gleicht deine gemessene Geschwindigkeit mit der vertraglich zugesagten Maximalgeschwindigkeit ab — und mit den Schwellenwerten für deinen Standort (siehe Tabelle).
- Protokoll sichern und an den Anbieter schicken: mit der Aufforderung, den Mangel abzustellen, sowie der Erklärung, dass du das Entgelt minderst oder außerordentlich kündigst (§ 57 Abs. 4 TKG). Frist setzen (z. B. 14 Tage), Nachweis beilegen, Kopie behalten.
Die Schwellenwerte: Wann gilt dein Netz offiziell als zu langsam?
Die Bundesnetzagentur hat Deutschland in Rasterzellen von 300 × 300 Metern eingeteilt und je nach Siedlungsdichte unterschiedliche Schwellen festgelegt. Eine erhebliche Abweichung liegt vor, wenn du an mindestens 3 der 5 Messtage unter der Mindestschwelle bleibst:
| Wo du wohnst | Mindestschwelle | Beispiel: Vertrag „bis 50 Mbit/s“ |
|---|---|---|
| Städtisch (hohe Haushaltsdichte) | 25 % der vertraglichen Maximalgeschwindigkeit | unter 12,5 Mbit/s an 3+ Messtagen |
| Mitteldicht besiedelt | 15 % | unter 7,5 Mbit/s |
| Ländlich (niedrige Dichte) | 10 % | unter 5 Mbit/s |
Wichtig fürs Erwartungsmanagement: Die Schwellen sind bewusst niedrig angesetzt. Ein 50-Mbit/s-Tarif, der in der Stadt konstant nur 15 Mbit/s liefert, gilt offiziell nicht als erheblich abweichend. Das Verfahren hilft bei echten Versorgungslöchern — nicht bei „gefühlt langsam“.
Mindern oder kündigen — was ist klüger?
Minderung heißt: Du zahlst anteilig weniger, solange die Leistung nicht stimmt — sinnvoll, wenn du den Vertrag (z. B. wegen eines guten Alttarifs) behalten willst. Außerordentliche Kündigung ist der saubere Schnitt: raus ohne Frist, auch mitten in der 24-Monats-Laufzeit. In beiden Fällen gilt: Erst das Messprotokoll, dann die Erklärung an den Anbieter — nie umgekehrt. Und bevor du kündigst, prüfe, welches Netz an deiner Adresse tatsächlich besser liefert (Verfügbarkeits-Check beim neuen Anbieter!). Die flexibelsten Nachfolger-Tarife: monatlich kündbare Handyverträge — falls das neue Netz auch enttäuscht, bist du dort schnell wieder raus.
Formulierungshilfe für das Anschreiben: „Hiermit zeige ich eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate an, nachgewiesen durch das Messprotokoll der Bundesnetzagentur vom [Datum] (Anlage). Ich mindere das monatliche Entgelt ab sofort um [X] % / kündige den Vertrag außerordentlich gemäß § 57 Abs. 4 TKG zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir dies schriftlich binnen 14 Tagen.“
Häufige Fragen
Kann ich meinen Handyvertrag kündigen, wenn das Internet zu langsam ist?
Ja — seit dem 20.04.2026 auch außerordentlich, wenn du die Minderleistung mit der offiziellen BNetzA-App (30 Messungen an 5 Tagen) nachweist und die Schwellen (25/15/10 % je nach Siedlungsdichte) an mindestens 3 Messtagen unterschritten sind.
Welche Geschwindigkeit steht mir vertraglich zu?
Die „geschätzte maximale Datenübertragungsrate“ aus dem Produktinformationsblatt deines Tarifs — bei Budget-Tarifen meist 50 Mbit/s. Genau daran werden die Messwerte gemessen, nicht an Werbeversprechen.
Gilt das Verfahren auch für Prepaid?
Die Rechte aus § 57 TKG gelten für Mobilfunkverträge generell. Bei Prepaid ohne Laufzeit ist die außerordentliche Kündigung allerdings selten nötig — da wechselst du einfach. Das Verfahren lohnt vor allem in laufenden 24-Monats-Verträgen.
Quellen: Bundesnetzagentur (Pressemitteilung 15.04.2026, breitbandmessung.de), § 57 TKG — abgerufen am 11.07.2026. Wir werden das Verfahren mit einem eigenen Tarif durchspielen und die Erfahrung hier dokumentieren. Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung; im Streitfall hilft die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur.