Die Kurzantwort: Die Drittanbietersperre ist kostenlos und steht jedem Handykunden zu, auch mit Prepaid (§ 61 Abs. 2 TKG). Bei Telekom, Vodafone, o2 und congstar richtest du sie im Kundenkonto oder in der App ein, bei ALDI TALK, Blau Prepaid und EDEKA smart über die Hotline. Bei 1&1, sim.de, winSIM, PremiumSIM und fraenk ist sie ab Werk aktiv, bei otelo nur noch bis „Herbst 2026″. Aber: Die komplette Sperre blockiert auch Handyticket, Parkschein und App-Store-Käufe über die Handyrechnung. Nur einzelne Kategorien sperren kannst du bei o2 und Blau (sechs Kategorien), Vodafone (drei) und der Telekom (einzelne Dienste).
Wir haben am 19. September 2026 die Hilfeseiten, FAQ und AGB von 23 Mobilfunkmarken, den Gesetzestext und die Verbraucherseiten und Verfügungen der Bundesnetzagentur ausgewertet. Wo eine Marke nichts zur Sperre schreibt, steht das so in der Tabelle. Stand: 19.09.2026.
Was die Drittanbietersperre ist
Über deine Handynummer können andere Firmen abrechnen: Apps, Abos, Handytickets, Parkscheine, Spenden oder eBooks. Der Betrag landet auf deiner Mobilfunkrechnung oder wird vom Prepaid-Guthaben abgebucht. Das Gesetz gibt dir das Recht, diesen Zahlweg abzuschalten: Du kannst verlangen, „dass die Identifizierung ihres Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird“.
- Nur auf Verlangen: Die Sperre kommt nicht von allein. Die Anbieter öffnen den Zahlweg laut Bundesnetzagentur für „sämtliche Kunden mit Ausnahme derjenigen Kunden, die aktiv eine Drittanbietersperre beauftragt haben“. Einige Marken sperren trotzdem ab Werk (siehe Tabelle).
- Immer kostenlos: Sperren kostet nichts. Für die Freischaltung von Sonderrufnummern wie 0900 erlaubt das Gesetz Gebühren (§ 61 Abs. 1), für die Drittanbietersperre sagt es dazu nichts. o2, Blau, congstar, klarmobil, freenet und EDEKA smart schreiben ausdrücklich „kostenlos“ oder „kostenfrei“; congstar, klarmobil und freenet auch für das Aufheben der Sperre.
- Nur für die Zahlart Handyrechnung: Dein Handyticket kaufst du nach der Sperre weiter mit Kreditkarte, PayPal oder Lastschrift. 1&1 schreibt dazu: Wer die Dienste nutzen möchte, kann „das selbstverständlich mit anderen Zahlungsmethoden wie Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte tun“.
- Bestehende Abos laufen weiter: o2 schreibt: „Bereits bestehende Abos werden durch die Einrichtung einer Drittanbietersperre nicht gekündigt.“ Blau und SIMon mobile sagen dasselbe. Ein laufendes Abo kündigst du zusätzlich beim Drittanbieter.
Drittanbietersperre bei jedem Anbieter
| Anbieter | So richtest du die Sperre ein | Nur einzelne Kategorien? | Ab Werk |
|---|---|---|---|
| Telekom (Hilfe) | Kundencenter: Verträge › Mobilfunk-Vertrag auswählen › Drittanbieter verwalten › Bearbeiten › Rufnummer auswählen › Änderungen vornehmen › Speichern | ja: „einzelne oder alle Dienste individuell“; Kategorienliste nicht veröffentlicht | offen: „ist bei Ihnen als Telekom-Kund:in voreingestellt“ |
| Telekom Prepaid | Recht steht in den AGB (Ziff. 11 h); den Weg beschreibt die Telekom nicht — beim Kundenservice verlangen | nicht angegeben | offen: Guthaben ist laut AGB für „Ticketing, Spenden, digitale Güter u. a.“ nutzbar |
| Vodafone und CallYa (Hilfe) | MeinVodafone: Meine Rechnungen › Mobiles Bezahlen › Einstellungen ändern › Kategorie wählen › Bestätigen; App: Mobiles Bezahlen › Einstellungen ändern; oder anrufen unter 1212 bzw. CallYa-Hotline 0172 229 0 229 | ja, drei Kategorien; „Um Dich komplett für Mobiles Bezahlen sperren zu lassen, setze alle 3 Sperren.“ | offen: „ist bei Dir als Vodafone-Kund:in voreingestellt“ |
| o2 Vertrag und Prepaid (Hilfe) | Mein o2: „Drittanbieterdienste sperren/entsperren“; „Dies ist für dich kostenfrei.“ | ja, sechs Kategorien | offen |
| Blau (Hilfe) | Vertrag: Mein Blau › Tarif & SIM-Karte › SIM-Karte verwalten; Prepaid: „über das Blau Service-Team“ | ja, sechs Kategorien wie o2 | offen |
| congstar Vertrag und Prepaid (Hilfe) | App: Mein Vertrag › SIM-Karten & eSIM › Verwalten › „Drittanbietersperre setzen“ — es öffnet sich ein Sperrkonfigurator; sperrt auch 0900/0190-Nummern | Konfigurator vorhanden, Kategorien nicht veröffentlicht | nicht angegeben |
| 1&1 (Hilfe) | nichts zu tun; Premium-SMS und Sonderrufnummern separat unter Vertragsdetails › Mehrwertdienste verwalten | — | gesperrt: „Drittanbieterdienste sind bei 1&1 automatisch gesperrt“ |
| sim.de, winSIM, PremiumSIM (FAQ) | nichts zu tun | — | gesperrt, dauerhaft: „Die Sperre kann nicht deaktiviert werden, auch nicht durch unseren Kundenservice.“ |
| fraenk (FAQ) | nichts zu tun; Freischaltung über den Service-Chat | — | gesperrt: „standardmäßig für dich gesperrt“ |
| ALDI TALK (FAQ) | Hotline 0177-177 1157 (Preis eines Anrufs ins Telefónica-Netz; SMS an die Nummer geht nicht) | nicht angegeben | offen: Guthaben für Apps, Musik, Videos und Parkscheine nutzbar |
| EDEKA smart (Service) | Hotline 0800 25 333 52 oder E-Mail an info@edeka-smart.de | nein: blockiert „sämtliche Abbuchungen durch Drittanbieter“ | offen |
| klarmobil (Info) | online bei den Tarifoptionen oder unter 040 34 8585 300; aktiv „im Regelfall … ab dem nächsten Tag 00:00 Uhr“ | nur komplett beschrieben | nicht angegeben |
| freenet Mobilfunk (Info) | online im Kundenkonto oder unter 040 55 55 41 000; aktiv ab dem nächsten Tag | nur komplett beschrieben | nicht angegeben |
| otelo Vertrag, Prepaid, Datentarife (Service) | heute nichts zu tun; Freischaltung über das Service-Team (0172 12 43 333, kontakt@otelo.de) | nicht angegeben | gesperrt, aber: „Ab Herbst 2026 profitierst du automatisch“ vom Bezahlen per Rechnung |
| Rossmann mobil (powered by otelo) | Sperre „standardmäßig für dich aktiviert“; ändern über das otelo-Team | — | gesperrt |
| SIMon mobile (Hilfe) | Kundenportal: Profil › Mobiles Bezahlen; „Wenn du Mobiles Bezahlen deaktivierst, wird damit gleichzeitig die Drittanbietersperre aktiviert.“ | nein, ein Schalter | nicht angegeben; Status im Kundenportal |
| ja! mobil, Penny Mobil | Recht steht in den AGB (Ziff. 13.11); den Weg beschreibt die Website nicht — beim Kundenservice verlangen | nicht angegeben | offen: Guthaben laut AGB für Drittanbieter nutzbar |
| Lidl Connect, freenet FLEX, Lebara | Auf den Anbieterseiten und in den FAQ haben wir nichts zur Drittanbietersperre gefunden. Das gesetzliche Recht gilt trotzdem — beim Kundenservice verlangen und die Bestätigung aufheben. | ||
Was die Sperre blockiert — und wann eine Teilsperre besser ist
Viele Ratgeber empfehlen die Sperre, ohne die Nebenwirkungen zu nennen. Die Anbieter selbst sind da deutlicher: „Bei einer Sperre aller Drittanbieterdienste können z. B. Fahrscheine für den öffentlichen Personennahverkehr, Eintrittskarten oder Parkscheine nicht mehr über die Rechnung bezahlt werden“, schreibt die Telekom. klarmobil nennt zusätzlich „Käufe in App-Stores wie z.B. dem Google PlayStore, bei Spotify oder Apple Music“, o2 die In-App-Käufe. Wer Nahverkehrstickets oder Parkgebühren über die Handyrechnung zahlt, sperrt sich damit selbst aus.
Drei Netzbetreiber bieten deshalb Teilsperren an. Das Gesetz schreibt sie nicht vor; die Bundesnetzagentur stellt nur fest, dass „vielfach“ auch einzelne Dienste oder Kategorien sperrbar sind.
| Anbieter | Kategorien | Unser Vorschlag, wenn du Tickets und App-Store per Rechnung behalten willst |
|---|---|---|
| o2 und Blau | Abos · Erotik · App-Stores/Software/Streaming (z. B. Google Play, Apple App Store, Netflix, Spotify, DAZN) · Information/Unterhaltung (z. B. Presse, eBooks) · Spenden · Tickets/Eintrittskarten (ÖPNV- und Parktickets) | Abos, Erotik und Information/Unterhaltung sperren; die anderen Kategorien bleiben offen |
| Vodafone und CallYa | Apps & App Stores (dort beschreibt Vodafone auch Google Play, Apple, Spotify, Netflix, Nahverkehrs- und Parktickets) · Nicht-Digitale Güter (Lieferdienste, Taxis, Snack-Automaten) · Drittanbieterdienste („Abonnements für Handy-Spiele oder Klingeltöne und bestimmte Einzelkäufe wie Chat- und Community Dienste“) | nur „Drittanbieterdienste“ sperren; für digitale Käufe gilt bei Vodafone ohnehin „pro Kauf ein Limit von 50 Euro“ |
| Telekom | „einzelne oder alle Dienste individuell“; welche Dienste zur Wahl stehen, zeigt erst der Konfigurator im Kundencenter | im Konfigurator nur sperren, was du nicht nutzt |
| congstar | Sperrkonfigurator, Kategorien nicht veröffentlicht | im Konfigurator nachsehen |
Ab Werk gesperrt: 1&1, Drillisch, fraenk — und otelo nicht mehr lange
Bei den Marken im 1&1-Netz (1&1, sim.de, winSIM, PremiumSIM) und bei fraenk musst du nichts tun. Die Drillisch-Marken gehen am weitesten: Die Sperre lässt sich nicht einmal auf Wunsch aufheben, Zahlungen über die Rechnung bieten sie „zurzeit“ gar nicht an. Wer dort ein Handyticket kauft, zahlt es anders.
otelo stellt um: Heute ist der Zahlweg bei otelo gesperrt und nur auf Wunsch freischaltbar. Auf der Serviceseite steht aber für Vertrag, Prepaid und Datentarife: „Ab Herbst 2026 profitierst du automatisch von dem Vorteil kleinere Beträge für App-Downloads, In-App-Käufe und abonnierte Dienste direkt über deine Mobilfunk-Rechnung bezahlen zu können.“ Ein Datum nennt otelo nicht, und ob Bestandskunden die bisherige Sperre behalten, auch nicht. Wer bei otelo gesperrt bleiben will, sollte das dem Service-Team jetzt schriftlich mitteilen.
Schutz auch ohne Sperre: Redirect und Mobilfunkgarantie
Seit dem 1. Februar 2020 gilt eine Verfügung der Bundesnetzagentur (Nr. 108 vom 16.10.2019): Bevor ein Drittanbieter abrechnet, landest du auf einer Seite deines Mobilfunkanbieters und musst den Kauf dort bestätigen (Redirect). Die großen Anbieter nutzen aber eine erlaubte Ausnahme, das Kombinationsmodell. Dann gilt:
- Abos nur mit Bestätigungsseite.
- Einzelkäufe ohne: Laut Bundesnetzagentur ist dafür „aktuell kein Redirect zum Auslösen der Transaktion vorgesehen“.
- Trusted Partner ohne: Käufe hinter einem Login mit Passwort, SMS-Code oder Face-ID. Auf der aktuellen Liste (gültig ab November 2025) stehen 20 Firmen, darunter Apple, Google, Microsoft, Sony, Netflix, Spotify und DAZN.
Im Gegenzug haben diese Anbieter eine Mobilfunkgarantie abgegeben: Meldest du einen ungewollten Posten „innerhalb von 3 Monaten nach der Transaktion“, bekommst du das Geld „ohne Vorlage weiterer Nachweise … bis zu einer Grenze von 50 Euro“ zurück. Keine Erstattung gibt es, wenn du den Kauf auf der Bestätigungsseite bestätigt hast, er im Login-Bereich eines Trusted Partners ausgelöst wurde oder du „grob fahrlässig oder vorsätzlich“ gehandelt hast. Die Garantie haben unter anderem Telefónica (o2, Blau), die Telekom Deutschland GmbH (zu ihr gehören auch congstar, fraenk und EDEKA smart), die Vodafone GmbH, Drillisch Online, klarmobil, freenet DLS und die E-Plus Service GmbH (ALDI TALK) abgegeben. Lebara, Lycamobile und die congstar Services GmbH (Vertragspartner bei ja! mobil und Penny Mobil) stehen nicht als eigene Firma auf der Liste.
Ungewollter Posten: So holst du dein Geld zurück
- Posten finden: Die Rechnung muss Name, ladungsfähige Anschrift und eine Telefonnummer des Drittanbieters nennen (§ 62 Abs. 2 TKG). Bei Vodafone stehen die Kontakte „auf der vorletzten Seite Deiner Rechnung unter Mobiles Bezahlen“, bei Blau unter „Gut zu wissen“ auf Seite 3, bei der Telekom im Bereich „Drittanbieterdienste“ oder „Leistungen“. In Mein o2 siehst du Käufe bis zu 90 Tage zurück; Blau zeigt Prepaid-Einzelverbindungen 80 Tage lang. Schau also nicht erst nach Monaten nach.
- Beim Mobilfunkanbieter beanstanden: Die Bundesnetzagentur rät, sich „unverzüglich“ an den Anbieter zu wenden. Er prüft auch den Garantiefall (drei Monate). Gesetzlich hast du für die Beanstandung acht Wochen, und das gilt ausdrücklich auch für „eine Abbuchung vorausbezahlten Guthabens“ (§ 67 Abs. 2 TKG).
- Beim Drittanbieter widersprechen und ein Abo vorsorglich kündigen. Vodafone-Kunden (auch SIMon mobile) sehen ihre Abos im Self-Care-Portal payments.vodafone.com/de.
- Rechnung nicht einfach kürzen: Telekom und congstar bitten ausdrücklich, dich zu melden statt selbst zu kürzen; dann „setzen wir die Mahnung für Leistungen von Drittanbietern zeitweise aus“ (Telekom). Wer doch kürzt, sollte bei der Zahlung ausdrücklich bestimmen, dass sie die Forderungen des Mobilfunkanbieters tilgt — sonst wird sie anteilig auf alle Posten verteilt (§ 62 Abs. 3 TKG). Sperren darf der Anbieter deinen Anschluss wegen eines bestrittenen Drittanbieter-Betrags nicht: Solche Forderungen zählen bei der 100-Euro-Grenze für eine Sperre nicht mit (§ 61 Abs. 4 TKG).
- Beschwerde und Schlichtung: Hilft der Anbieter nicht, kannst du dich bei der Bundesnetzagentur beschweren (Stichwort „Drittanbieter“, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede) oder die Schlichtungsstelle Telekommunikation anrufen (§ 68 TKG).
Bei Prepaid ist die Sperre besonders sinnvoll, weil ein Abo das Guthaben aufbraucht, das du fürs Telefonieren und Surfen geladen hast. Welche Prepaid-Karte was kostet, zeigt unser Prepaid-Vergleich. Wenn du einen Vertrag wegen eines Streits um Drittanbieter-Posten loswerden willst: Ein Sonderkündigungsrecht entsteht daraus nicht — welche Gründe es gibt, steht in unserem Ratgeber zum Sonderkündigungsrecht, den regulären Weg erklärt Handyvertrag kündigen.
Häufige Fragen
Kostet die Drittanbietersperre etwas?
Nein. Nach § 61 Abs. 2 TKG wird sie „unentgeltlich netzseitig“ eingerichtet; o2, Blau, congstar, klarmobil, freenet und EDEKA smart schreiben auch ausdrücklich „kostenlos“ oder „kostenfrei“. Kosten kann allenfalls der Anruf selbst: Bei ALDI TALK gilt für die Hotline der Preis eines Anrufs ins Telefónica-Netz.
Kann ich mit Drittanbietersperre noch Handytickets und Parkscheine kaufen?
Nicht über die Handyrechnung. Die Telekom schreibt, dass bei einer Sperre aller Drittanbieterdienste Fahrscheine, Eintrittskarten und Parkscheine nicht mehr über die Rechnung bezahlt werden können. Mit Kreditkarte, PayPal oder Lastschrift geht es weiter. Bei o2, Blau, Vodafone und der Telekom kannst du stattdessen nur einzelne Kategorien sperren und Tickets freilassen.
Werden bestehende Abos durch die Sperre gekündigt?
Nein. o2 schreibt: „Bereits bestehende Abos werden durch die Einrichtung einer Drittanbietersperre nicht gekündigt.“ Blau und SIMon mobile sagen dasselbe. Kündige das Abo deshalb zusätzlich beim Drittanbieter, die Kontaktdaten stehen auf deiner Rechnung.
Wie richte ich die Drittanbietersperre bei o2 ein?
In Mein o2 über „Drittanbieterdienste sperren/entsperren“, für Vertrag und Prepaid, kostenfrei. Du kannst komplett sperren oder einzelne der sechs Kategorien: Abos, Erotik, App-Stores/Software/Streaming, Information/Unterhaltung, Spenden und Tickets/Eintrittskarten. Blau nutzt dieselben Kategorien; Blau-Prepaid-Kunden richten die Sperre über das Service-Team ein.
Gibt es die Drittanbietersperre auch bei Prepaid?
Ja, das Recht aus § 61 Abs. 2 TKG gilt für jeden Mobilfunkanschluss. Online geht es bei o2, CallYa und congstar, per Hotline bei ALDI TALK, Blau und EDEKA smart. Eine ungewollte Abbuchung vom Guthaben kannst du nach § 67 Abs. 2 TKG innerhalb von acht Wochen beanstanden.
Wie bekomme ich Geld für ein ungewolltes Abo zurück?
Beanstande den Posten sofort bei deinem Mobilfunkanbieter und widersprich beim Drittanbieter. Die meisten großen Anbieter haben eine Mobilfunkgarantie abgegeben: Meldest du den Posten innerhalb von drei Monaten, erstatten sie bis zu 50 Euro ohne weitere Nachweise — außer du hast den Kauf auf der Bestätigungsseite bestätigt oder er lief über einen Trusted Partner wie Apple oder Google.
Stand: 19. September 2026. Quellen: TKG § 61, § 62, § 67, § 68; Bundesnetzagentur: Drittanbieter oder „Abo-Fallen“, Mobilfunkgarantie (Stand 16.01.2025), Verfügung 108/2019; Trusted-Partner-Liste; Hilfeseiten und AGB von Telekom, Telekom Prepaid, Vodafone, o2, Blau, congstar, 1&1, sim.de, winSIM, PremiumSIM, fraenk, ALDI TALK, EDEKA smart, klarmobil, freenet, otelo, Rossmann mobil, SIMon mobile, ja! mobil. Keine Rechtsberatung.